• Gradwohl Weikinger Rechtsanwälte

Monatsarchiv :

Mai 2009

Organe in der Aktiengesellschaft

Die Organisation der Aktiengesellschaft beruht auf den Grundsatz der Drittorganschaft. Es bestehen weitgehend zwingende Regeln. Die AG kennt vier obligatorische Organe, nämlich Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Abschlussprüfer. Die Aufgabenfestlegung ist genau und detailliert geregelt und zudem nur in sehr geringem Ausmaß abänderbar Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft. Er hat das…

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