Neues Erbrecht ab 2017
Mit 01.01.2017 treten wesentliche Änderungen des Erbrechts in Kraft. Das neue Erbrecht ist anzuwenden, wenn der Verstorbene nach dem 31.12.2016 verstorben ist. Neben sprachlichen Erneuerungen (statt „Erblasser“ oder „Legatar“ spricht man nun vom „Verstorbenen“ und „Vermächtnisnehmer“) bringt die Reform auch eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen mit sich.Da mit der Novelle auch einschneidende Neuerungen kommen, fasse…
weiterlesen