Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht für Arbeitgeber. Unser besonderes Anliegen ist eine streitpräventive Arbeitsvertragspraxis.
Unsere arbeitsvertragliche Praxis reicht von der Erstellung und laufenden Wartung von Musterdienstverträgen für Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte, bis zur individuellen Ausgestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen. Wir legen dabei höchsten Wert auf klare und unmissverständliche Regelungen und berücksichtigen die besondere Erfordernisse der jeweiligen betrieblichen Organisation. Einige Kernbereiche der arbeitsvertraglichen Beratung sind:
- All-in Klauseln, Überstundenpauschalen
- Arbeitszeitregelungen, Gleitzeitregelungen
- Prämien- und Gewinnbeteiligungsmodelle
- Konkurrenzklauseln, Geheimhaltungsvereinbarungen
Bei Verletzungen von dienstvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers im laufenden Dienstverhältnis stehen wir jederzeit kurzfristig für die rechtliche Einschätzung möglicher oder gar verpflichtender rechtlicher Maßnahmen zur Verfügung. Damit bleibt dem Arbeitgeber der gesetzliche und vertragliche Handlungsspielraum gewahrt. Im Zusammenhang mit Diskriminierungsvorwürfen oder vorgeworfenem Mobbing bzw Ungleichbehandlung begleiten wir den Arbeitgeber, um ein gesetzeskonformes Vorgehen zu gewährleisten und alle Vorgängen angemessen zu dokumentieren.
Im Zuge der Beendigung von Dienstverhältnissen sind zahlreiche rechtliche Problemstellungen zu meistern, um anschließende Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zu verhindern. Das beginnt beim Verbrauch von Zeitguthaben und Urlaubsanspüchen und geht über die Klarstellung nachvertraglicher Verpflichtungen, Rückgabe- und Vertraulichkeitsverpflichtungen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Formulierung von Kündigungs- und Entlassungsschreiben oder setzten eine einvernehmliche Endigungsvereinbarung auf.
Mitarbeiterbeteiligungsmodell können in verschiedener Form gestaltet sein, die Varianten reichen von reinen Erfolgsbeteiligungen bis hin zu Kapitalbeteiligungen, die einen Anteil am laufenden Ergebnis, am Vermögen und gegebenenfalls auch an den stillen Reserven des Unternehmens einräumen.
Die Beteiligung kann für den Mitarbeiter einen Anreiz zu eigenverantwortlichem Handeln darstellen. Sie steigert die Motivation und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen. Andererseits eröffnet sich damit gerade für kleine und mittlere Betriebe auch eine kostengünstige Alternative zu den herkömmlichen Finanzierungsformen.
Wir gestalten zusammen mit der steuerlichen Vertretung unserer Mandanten optimale Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter.