Vertretung vor (nichtstaatlichen) Schiedsgerichten in deutscher und englischer Sprache in Fällen mit Bezug zu österreichischem Recht.
Um einen Rechtsstreit vor ein nichtstaatliches Schiedsgericht zu bringen, bedarf es einer besonderen Vereinbarung – der sogenannten Schiedsvereinbarung. Der Formulierung von Schiedsvereinbarungen wird in der Praxis häufig wenig Aufmerksamkeit geschenkt, zumal diese Vereinbarungen sich oft als bloße Schiedsklausel in den Schlussbestimmungen oder dem Kleingedruckten von Verträgen befindet.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass eine sorglos abgefasste Schiedsklausel den ansonsten gewünschten Effekt eines Schiedsverfahrens – schnell, effizient – sehr rasch zunichtemachen kann. Bevor es nämlich in medias res geht, wird dann häufig über die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung gestritten.
Wir sorgen dafür, dass das von Ihnen gewünschte Schiedsgericht auch wirksam vereinbart wird und beachten dabei auch die jeweils aktuellsten Empfehlungen für Formulierungen der jeweiligen nationalen und internationalen Schiedsinstitutionen. Daneben achten wir auf die Einhaltung von gesetzlichen Bevollmächtigungsvorgaben für Schiedsvereinbarungen und die Vermeidung aller sonst praktisch vorkommenden Fallstricke.
Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren vor institutionellen Schiedsgerichten oder ad-hoc Schiedsgerichten nach eigenen Verfahrensordnungen. Unsere Vertretung beschränkt sich auf Fälle mit Bezug zu österreichischem Recht. Erforderlichenfalls arbeiten wir mit spezialisierten ausländischen Kollegen zusammen.
Schiedsentscheidungen sind im Gegensatz zu „normalen“ Gerichtsurteilen praktisch in allen Staaten der Welt vollstreckbar, da fast alle Staaten die New Yorker Konvention von 1958 über die Vollstreckbarkeit von Schiedsentscheidungen ratifiziert haben.
Wir unterstützen Sie bei der Vollstreckung von Schiedsentscheidungen in Österreich.