Einen Kernbereich unserer Tätigkeit stellt die Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber Versicherungen, Unternehmen, oder Privatpersonen dar.
Wir vertreten Unternehmen, Versicherungen und Private bei der Geltendmachung/Abwehr von technisch komplexen Produkthaftungsfällen und haben vieljährige Erfahrung bei der Beratung im Zusammenhang mit Groß- und Serienschäden mit internationalem Bezug.
Die meisten Menschen wollen ihr Geld sicher anlegen, insbesondere wenn mit den Ersparnissen für das Alter vorgesorgt, ein Eigenheim angeschafft oder eine Eigentumswohnung gekauft werden soll.
In Zeiten der anhaltenden Finanzkrise erleben Anleger oft böse Überraschungen: Die Ihnen als sicher verkauften Finanzprodukte entpuppen sich als Verlustgeschäft oder der Ausstieg aus nachteiligen Anlagen ist besonders verlustreich.
Wir vertreten Sie, wenn Sie falsch beraten worden sind und dadurch finanzielle Verluste erlitten haben oder aus einer langfristigen Veranlagung nicht herauskommen sowie in allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung und Vertretung im Alegerrecht liegt im Berich von geschlossenen Fondsbeteiligungen (zB Hollandfonds oder Schiffsbeteiligungen). Wir vertreten Mandanten bei der Geltendmachung einer Beraterhaftung gegen die „Verkäuferbank“ bzw. den Vermögensberater und wehren für unsere Mandanten die Inanspruchnahme aus der Kommanditistenhaftung durch Gläubigerbanken und Gesellschaft ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wird ein Unfall rechtswidrig und schuldhaft verursacht, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz wie z.B. Schmerzensgeld, Ersatz der Heilungskosten sowie bei Verkehrsunfällen Ersatz der Reparaturkosten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrs-, Sport-, Freizeit- oder Arbeitsunfällen auch mit internationalem Bezug und können unsere Expertise der europarechtlichen Rechtsgrundlagen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zielgerichtet einsetzen.
Unsere versicherungsrechtliche Beratung und Vertretung umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sowie die Vertretung in Deckungsprozessen.
Im Reise- und Tourismusrecht geht es in der Regel um die Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus mangelhaften Reiseleistungen (Flug, Unterkunft, Verpflegung, Prospektzusagen) einer gebuchten Reise. Bei Flugpauschalreisen vertreten wir Sie bei der Durchsetzung/Abwehr von Entschädigungen wegen Verspätung und Flugannullierung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung.