Sind Sie Erbe oder hat Ihnen der Verstorbene einzelne Vermögensstücke vermacht, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen. Wir beurteilen die Situation und die rechtlichen Möglichkeiten.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Gestaltung der Erbfolge und damit im Zusammenhang stehender Steuerbelastung und setzen Ihre Nachlassplanung um.
- Letztwillige Anordnungen
- Errichtung von Kauf- und Schenkungsverträgen
- Schenkungen auf den Todesfall
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
Wir erstellen Ihr ideales Testament oder Legat, beraten bei der Regelung von Unternehmensübergaben und der Findung von Ausgleichslösungen bei der Vermögensnachfolge. Gerne registrieren wir Ihre letztwillige Anordnung im Testamentsregister, damit sie im Todesfall sicher aufgefunden und Missbrauch verhindert wird.
Wir beraten in- und ausländische Klienten und vertreten diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, oder der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche in strittigen Erbfällen.