Wir haben langjährige Erfahrung bei der Beratung von Immobilieneigentümern, Bauträgern und Hausverwaltungen. Wir unterstützen Investoren und Privatpersonen beim Ankauf, Entwicklung und Verwertung von Immobilien. Wir unterstützen Sie bei gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Streitigkeiten wegen Baumängeln und setzen Ihre miet- und wohnrechtlichen Ansprüche durch.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst alle Fragen des Ankaufs oder Verkaufs einer Immobilie (Liegenschaft, Grundstück, Eigentumswohnung) und die Übernahme von Treuhandschaften.
Wir erstellen Ihren idealen Kaufvertrag und erledigen die grundbücherliche Durchführung zuverlässig und rasch. Wir übernehmen die Treuhandschaft mit finanzierenden Bankinstituten und holen allenfalls notwendige behördliche Bewilligungen ein (z.B. grundverkehrsbehördliche Genehmigung). Im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt die Selbstberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer.
Wir erstellen zielgerichtet Bauträgerverträge nach dem Bauträgervertragsgesetz und wickeln das Projekt genau nach Ihren Wünschen ab. Die Treuhandabwicklung erfolgt sicher im Rahmen des Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst die Erstellung und Überprüfung von Wohnungseigentumsverträgen sowie die Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung).
Wir überprüfen die Betriebskostenabrechnung und setzen erforderlichenfalls Ihre Ansprüche nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gerichtlich durch.
Wir vertreten und beraten Sie bei der Geltendmachung/Abwehr von Mietzins- und Räumungsklagen, Aufkündigungen und im Zusammenhang mit allen sonstigen miet- oder pachtrechtlichen Ansprüchen.
Oft kommt es im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bauprojekten zu Streitigkeiten aus dem Bauvertrag oder den sonstigen vertraglichen Grundlagen. Bei komplizierten Bauprozessen können wir auf unseren vieljährigen Erfahrungsschatz bei der Durchsetzung/Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Baumängeln zurückgreifen.