Alles ist im Fluss. Unternehmen wachsen aus ihrer ursprünglichen Rechtsform heraus. Gewachsene Konzernstrukturen bedürfen von Zeit zu Zeit einer Bereinigung. Das steuerliche Umfeld ist in Bewegung und verlangt nach einer Änderung des Rechtsrahmens.
Manche Unternehmer beginnen bewußt „klein“ und wachsen anschließend sehr schnell. Bei manchen Gründen erfordern besondere Umstände „ausgefallene“ Strukturen. In weiterer Folge wird dann oft übersehen, dass sich die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht automatisch dem Wandel der Zeit anpasst. Ab einer gewissen Größe ist es meist sinnvoll, über die Überführung des Einzelunternehmens in eine GmbH oder KG (ev auch in Form einer GmbH & Co KG) nachzudenken. Oft wird auch mit einer Personengesellschaft begonnen und es entwickelt sich in weiterer Folge der Wunsch nach einer Beschränkung der Gesellschafterhaftung.
Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind mannigfaltig. In enger Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Vertretung finden wir gemeinsam mit Ihnen das optimale Modell für ein „Update“ Ihres Unternehmens und unterstützen Sie in allen Phasen der Rechtsformänderung.
Ausgliederungen von Betrieben oder Teilbetrieben in eine eigene Gesellschaft können aus unternehmensinternen strategischen Gründen angezeigt sein, dienen aber oft auch der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs.
Wir begleiten Sie umfassend und beraten neben dem gesellschaftsrechtlichen Kernbereich (meist wir die Ausgliederung gesellschaftsrechtlich als Spaltung im Sinne des UmGrStG ausgestaltet) auch zu den in solchen Fällen regelmäßig zu beachtenden arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Vorgaben.
Um organisatorische und verwaltungsmäßige Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und unnötig komplexe Konzernstrukturen zu vereinfachen ist es aus unternehmerischer Sicht in vielen Fälle sinnvoll, über eine Zusammenlegung von Unternehmen nachzudenken. Praktisch relevant sind solche Überlegungen auch häufig im Nachgang zu einem Unternehmenserwerb, um die erworbene Zielgesellschaft optimal in das eigene Unternehmensumfeld einzugliedern.
Wir beraten umfassend zu allen im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss stehenden Rechtsfragen einschließlich der rechtlichen Begleitung bei der Überführung von Vertragsverhältnissen Dritter.