Wir vertreten im Verwaltungsverfahren vor Behörden, Verwaltungsgerichten und vor dem Verfassungsgerichtshof
Im Verwaltungsverfahren steht dem rechtsunterworfenen Bürger ein hoheitlicher Rechtsträger („der Staat“) in Form von Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts gegenüber. Verwaltungsverfahren durchdringen alle Lebensbereiche wie etwa:
- die Erteilung einer Baubewilligung
- Erhebung von Einwendungen im Bauverfahren
- die Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung
- sonstige gewerbebehördliche Bewilligungen, wie z.B. die Erteilung oder Entziehung von Gewerbescheinen
- wasserrechtliche Bewilligungen
- Verfahren nach dem UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfungen)
Im Verwaltungsstrafverfahren wird gesetzwidriges Handeln unter Strafe gestellt, wenngleich es sich nicht um gerichtliche Strafen handelt. Verwaltungsstrafen sind immer Geldstrafen, allerdings wird mit der Geldstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit gleichzeitig eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen. Strafbestimmungen bestehen in enormer Anzahl in den einzelnen Verwaltungsgesetzen z.B. in der Straßenverkehrsordnung, im Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, etc.
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren folgen jeweils einer Verfahrensordnung und kennen bestimmte Rechtsmittel, zu deren Erhebung jeweils konkrete Rechtsmittelfristen bestehen. Während in erster Instanz regelmäßig weisungsgebundene Verwaltungsbehörden zuständig sind, entscheiden über Rechtsmittel in Verwaltungsverfahren und in Verwaltungsstrafverfahren unabhängige Verwaltungsgerichte.
Gegen die Entscheidung der Verwaltungsgerichte kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Behauptet der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung kann er – alternativ oder parallel –beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde erheben.
Wie vertreten Sie vor den zuständigen Behörden und verfassen Rechtsmittel in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder Revision beim Verwaltungsgerichtshof.