Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
Durch entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können auf Verlangen des Hauptgesellschafters die Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Hauptgesellschafter nach dem Gesellschafter-Ausschluss-Gesetz (GesAusG) ist, wer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Anteile in Höhe von mindestens 90 Prozent des Nennkapitals hält. Die Anteile der übrigen Gesellschafter (Minderheitsgesellschafter) werden…
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